DATEV eG
02.11.2016
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist, hat auch dann Beiträge aus einem steuerlichen Veräußerungsgewinn zu entrichten, wenn der Betrieb nicht veräußert wird, sondern der Versicherte nach Betriebsaufgabe das Betriebsvermögen in sein Privatvermögen überführt. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 11 KR 739/16).
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