DATEV eG 27.12.2016
Roma aus der Republik Moldau unterliegen nach einem Urteil des VG Berlin in ihrer Heimat keiner Gruppenverfolgung. Eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft komme daher nicht in Betracht, weil dem Kläger keine Gefahr einer unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung drohe (Az. 23 K 402.16 A).
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